Behandlungsfehler oder Komplikation - Patrick Beichl | Medizinrecht-Blog

Behandlungsfehler oder Komplikation

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Behandlungsfehler oder Kompliation

Eine medizinische Behandlung verläuft nicht immer nach Plan. Viele Betroffene kämpfen mit anhaltenden Schmerzen, obwohl die Operation längst hinter ihnen liegt. Nachblutungen, Bewegungseinschränkungen oder die Notwendigkeit für weitere Eingriffe sind nicht ungewöhnlich. Doch wann spricht man von einer Komplikation und wann von einem Behandlungsfehler? Diese Unterscheidung ist für Patienten entscheidend, weil nur im Falle eines Fehlers grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen könnte.

Komplikation – das unvermeidbare Risiko

Eine Komplikation ist ein nachteiliger Verlauf oder ein unerwünschtes Ereignis im Zuge einer medizinischen Behandlung, die trotz sach- und fachgerechter Behandlung eintreten kann. Eine Infektion nach einer Operation kann beispielsweise auch dann auftreten, wenn alle Hygienestandards eingehalten wurden.

Grundsätzlich muss der Arzt mit dem Patienten vor der Operation über mögliche Komplikationen sprechen, die für die anstehende Operation typisch sind. Fehlt diese Aufklärung, kann das Auftreten einer Komplikation haftungsrechtliche Folgen haben – auch wenn die Behandlung als solche fehlerfrei war. Ist die Aufklärung nicht zu beanstanden und verwirklicht sich ein typisches Operationsrisiko, so scheidet eine Haftung der Behandlungsseite aus.

Behandlungsfehler – Verstoß gegen den medizinischen Standard

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt ein nach dem Stand der Medizin unsachgemäßes und schädigendes Verhalten setzt. Ein Arzt handelt also fehlerhaft, wenn er das in Kreisen gewissenhafter und aufmerksamer Ärzte seines Faches vorausgesetzte Verhalten unterlässt und dadurch eine schuldhafte Unterschreitung des geforderten Standards vorliegt. Darunter fallen etwa unrichtig ausgeführte Operationsschritte, eine falsche Medikation, das Unterlassen notwendiger bildgebender Untersuchungen oder eine mangelhafte Nachsorge.

Die Möglichkeiten von Behandlungsfehlern sind naturgemäß nahezu unbegrenzt. Besonders praxisrelevant sind Szenarien, an denen unterschiedliche Abteilungen in einer Krankenanstalt oder niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser in ein und dieselbe Behandlung involviert sind. Das ist im Alltag deshalb von Bedeutung, weil an diesen Schnittstellen immer wieder wertvolle Informationen verloren gehen.  

Was Patienten tun können

Für medizinische Laien ist es meist nicht zu erkennen, ob ein vermeidbarer Fehler oder eine unvermeidbare Komplikation vorliegt. Genau hier setzt meine anwaltliche Unterstützung für Sie ein: Akten sichern, Unterlagen prüfen, Gespräche führen, medizinrechtliche Recherche betreiben. Komplikationen sind nicht automatisch Fehler. Allerdings werden Fehler oft als Komplikation „verkauft“. Wer Zweifel hat, sollte sich nicht mir nichts dir nichts abspeisen lassen, sondern den Mut haben und seine Rechte prüfen lassen.

Patrick Beichl


Sie haben Fragen rund um das Thema Medizinrecht? Oder sind selbst von einem Behandlungsfehler betroffen? Gerne können Sie mich völlig unverbindlich kontaktieren.