FAQ - Oft gestellte Fragen - Patrick Beichl | Medizinrecht-Blog

FAQ – Oft gestellte Fragen

Patrick Beichl Medizinrecht FAQs

Fragen über Fragen. Hier finden Sie Antworten.

Stellen Sie sich vor, eine bei Ihnen durchgeführte Behandlung verlief nicht nach Wunsch. Der erhoffte Erfolg blieb aus, außerdem verschlimmerten sich die Beschwerden, wegen derer Sie ursprünglich das Krankenhaus aufgesucht haben. Obendrein besteht zusätzlich eine bislang völlig unbekannte Beschwerdesymptomatik, welche Sie in Ihrem Alltag drastisch einschränkt und auch dazu führt, dass Sie Ihren Beruf nicht ausüben können. Wie es weitergeht, ist noch völlig ungewiss.

Solche oder zumindest ähnliche Sachverhalte höre ich von meinen Mandanten immer wieder. Situationen dieser Art führen bei betroffenen Personen zu einer großen Unsicherheit und zu einer Art Ohnmacht. Sie sind Grund zur Sorge. Vor allem werfen solche Momente jede Menge Fragen auf, was mir in vielen Gesprächen mit meinen Mandanten immer wieder aufs Neue bewusst wird.

Diejenigen, die sich an geeignete Institutionen wenden und dort nach Antworten suchen, sind jenen Patienten, die sich zu Hause und ohne jegliche Unterstützung den Kopf zerbrechen, allerdings einen großen und wichtigen Schritt voraus: Sie suchen nach Hilfe und fragen um Rat.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung jener Fragen (FAQ), mit denen ich (so oder so ähnlich) regelmäßig konfrontiert werde. Ich versuche auch, Ihnen die jeweils dazugehörigen Antworten kurz und bündig mitzuliefern. Bitte beachten Sie: Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls. Deshalb sind die Aussagen nicht abschließend zu verstehen, sondern dienen mehr als Orientierungshilfe. Vor allem ersetzen die folgenden Zeilen ein persönliches Gespräch in keiner Weise.

FAQ: “Wie soll ich vorgehen, wenn ich den Verdacht hege, falsch behandelt worden zu sein?”

Merken Sie sich gleich eines: Sie sind nicht schutzlos, Sie müssen da nicht alleine durch. Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll über die Geschehnisse an. Tragen Sie die wesentlichen Behandlungsunterlagen zusammen. Unter Umständen macht es Sinn, mit dem behandelnden Arzt zu sprechen. Ziehen Sie die Möglichkeit einer ärztlichen Zweitmeinung in Betracht. Und bitte suchen Sie sich professionelle Unterstützung.

Hier geht es weiter: Fünf anwaltliche Empfehlungen bei Verdacht auf Behandlungsfehler

“Macht es Sinn, gegen Ärzte oder Krankenhäuser vorzugehen? Hat man da überhaupt eine Chance?”

Auf alle Fälle schadet es nicht, sich in einem ersten Schritt umfassend zu informieren! Möglicherweise werden bei Prüfung der medizinischen Unterlagen ohnehin alle Fragen beantwortet oder Unklarheiten beseitigt. Sollten sich im weiteren Verlauf hingegen Anhaltspunkte ergeben, die für eine fehlerhafte Behandlung oder Aufklärung sprechen, ist es das gute Recht eines jeden Einzelnen, auch den nächsten Schritt zu gehen und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Ausgangslange für geschädigte Patienten ist in Arzthaftungssachen aus mehreren Gründen zugegebenermaßen durchaus kompliziert. Wären Patienten aber grundsätzlich völlig chancenlos, hätte ich meine Arbeit schon längst eingestellt. Die Leidenschaft für meinen Beruf wächst aber ständig. Für mehr: Patientenrechte als Leidenschaft!

FAQ: “Bei mir haben sich bei der Operation Komplikationen verwirklicht, über die ich im Vorfeld aufgeklärt worden bin. Ich habe in die Operation mit meiner Unterschrift eingewilligt. Muss ich die bestehenden Probleme jetzt einfach so hinnehmen?”

Komplikationen können in der Medizin auch dann eintreten, wenn ärztlicherseits alles richtig gemacht wurde. Man hatte also schlichtweg Pech. Treten aber Probleme auf, weil den Behandlern ein Fehler unterlaufen ist, entschuldigt eine ordnungsgemäße Aufklärung die Ärzte nicht. In einen Fehler willigt man nämlich nicht ein. Daher lohnt es sich auch in solchen Fällen, sich die Krankengeschichte näher anzusehen. Außerdem stellt sich oft heraus, dass die Aufklärung mangelhaft war. Dann ist das Aufklärungsgespräch ohnehin nichts mehr wert.

“Was kostet es mich, einen Rechtsanwalt zu engagieren, der mich wegen eines Behandlungsfehlers vertritt? Welche Kosten kommen in einem möglichen Gerichtsverfahren auf mich zu?”

Schwierige Frage. Für das außergerichtliche Stadium findet man für gewöhnlich eine Lösung. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens hängen letztlich von mehreren Faktoren ab, die man oftmals nicht beeinflussen kann. Grundsätzlich gilt, dass der Prozessverlierer sämtliche Verfahrenskosten zur Gänze zu übernehmen hat; dazu gehören vor allem Anwaltshonorare, Gerichts- und Sachverständigengebühren. Vorteilhaft sind Rechtsschutzversicherungen. Ohne Versicherungsschutz wird es schwierig, aber auch dafür gibt es Lösungen (etwa Verfahrenshilfe [1] oder Prozesskostenfinanzierer).

FAQ: “Muss man in jedem Fall gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um zu seinem Recht zu kommen?”

Nein, nicht unbedingt. Der erste Schritt ist meist ein außergerichtlicher Vergleichsversuch. Man strebt also eine möglichst rasche, unkomplizierte und gütliche Einigung mit der Behandlungsseite an. Spielt diese aber nicht und lehnt die Haftung kategorisch ab, kann man über die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche nachdenken. In einem Gerichtsverfahren ist man nicht mehr auf ein Gutdünken der Gegenseite angewiesen.

“Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren?”

Das hängt von verschiedenen Umständen ab und schwer vorauszusehen. Ein erstes Urteil in Arzthaftungsprozessen liegt ungefähr nach 12 – 18 Monaten vor. Der Aufwand für die geschädigten Patienten hält sich aber in Grenzen: in der Regel stehen ein Gerichtstermin und ein Termin bei einem medizinischen Sachverständigen an. Es ist also nicht so, dass über die Dauer des Verfahrens zig Termine wahrzunehmen sind. Etwas Geduld sollte man aber schon mitbringen. Meine Mandant:innen werden stets über Neuigkeiten im Verfahren informiert, darauf lege ich großen Wert.

FAQ: “Wie hoch ist die Entschädigung, die einem geschädigten Patienten zusteht?”

Letztlich geht es in einem Arzthaftungsprozess um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Man begehrt den finanziellen Ausgleich des Schadens, den man erlitten hat. Gesund oder gesünder wird man durch ein Gerichtsverfahren nicht. Mitunter ist der eingetretene Schaden enorm. Mögliche Schadenersatzansprüche sind etwa Schmerzengeld, Haushalts- und Pflegekosten, eine Entschädigung für eine Verunstaltung, Heilungskosten, Verdienstentgang oder vermehrte Bedürfnisse. Wichtig zu wissen ist auch, dass eine Klage sich sowohl auf die bereits eingetretenen Schäden, als auch auf mögliche zukünftige Schäden bezieht. Es geht also gewissermaßen auch um eine Art Absicherung für die Zukunft.

“Müssen irgendwelche Fristen beachtet und eingehalten werden?”

Ja, unbedingt! Für Schadenersatzansprüche gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Oft gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, wann diese Frist zu laufen beginnt. Krankenhausträger hätten es am liebsten, dass diese Frist quasi automatisch mit dem Tag der kritisierten Operation startet. Je früher die Frist beginnt, desto eher endet sie und desto früher verjähren allfällige Ansprüche. Das ist rechtlich meist aber nicht haltbar.

Dem Patienten wird von der – diesbezüglich sehr patientenfreundlichen – Rechtsprechung durchaus etwas Zeit eingeräumt, sich mit der Frage zu befassen, was denn jetzt der Grund für die Beschwerden ist. Geht man zum Beispiel als Patient nach einer OP infolge eines Unfalles davon aus, dass die Beschwerden nach dem Eingriff auf den Unfall selbst und nicht etwa auf einen ärztlichen Fehler bei der OP zurückzuführen sind und erfährt man erst einige Monate später, dass etwas bei der OP schiefgelaufen ist, so wird der Lauf der Verjährung erst bei Bekanntwerden der tatsächlichen Umstände. Unter gewissen Voraussetzungen wird eine laufende Verjährung gehemmt oder unterbrochen. Wie so oft, ist es auch bei dieser Thematik ganz entscheidend, den Sachverhalt sehr genau aufzuarbeiten – andernfalls besteht die Gefahr, in eine Falle zu laufen und das Verfahren schon aus formalen Überlegungen verlieren.

FAQ: “Woher soll ich als medizinischer Laie wissen, ob die Behandlung falsch oder die Aufklärung mangelhaft durchgeführt wurde?”

Oftmals spürt man, dass irgendetwas im Argen liegt. Hören Sie auf Ihren Bauch. Anzeichen für einen Behandlungsfehler könnten etwa unerwartete Komplikationen sein oder ein Heilungsverlauf, der deutlich von der Prognose abweicht. Hören Sie aber auch genau hin, wenn der behandelnde Arzt mit Ihnen über die stattgefundene Behandlung spricht. Unklare oder widersprüchliche Informationen sollten Sie hellhörig werden lassen.

Ein Blick in die Krankengeschichte rentiert sich ebenfalls. Es gibt dort in unterschiedlichen Abschnitten oft Anmerkungen, die eine gewisse Tendenz andeuten. Seien Sie kritisch. Das wären Sie auch, wenn Ihre neue Heizung nach wenigen Tagen den Geist aufgibt oder der eben gekaufte Neuwagen nach wenigen Metern stehen bleibt.

Sie würden sich jedenfalls wundern, was eine detaillierte Aufarbeitung der Sache und eine gründliche medizinische Recherche alles ans Tageslicht bringen.

“Darf man wissen, was ärztlicherseits dokumentiert wurde? Hat man das Recht, in die Patientenakte einzusehen?”

Ja! Ärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet, den Patient:innen Einsicht in die Dokumentation zu gewähren oder (mittlerweile) kostenlos die Herstellung von Abschriften zu ermöglichen bzw. eine Abschrift der Krankengeschichte zur Verfügung zu stellen. Immer wieder sehe ich, dass meinen Mandant:innen nur der Entlassungsbrief übermittelt wurde, bevor sie bei mir vorstellig wurden. Eine Krankengeschichte besteht aber aus wesentlich mehr Dokumenten. Wichtig sind neben dem Operationsbericht auch allfällige Aufklärungsformulare, Bildgebungen oder Lichtbilder, Fieberkurven, Laborwerte oder Pflegedokumente. Wer mehr zu Patientenrechten erfahren möchte, wird hier fündig: Meine Rechte als Patient

Fortsetzung folgt …

Patrick Beichl


Quellen:

[1] https://www.justiz.gv.at/service/verfahrenshilfe.960.de.html

Ich freue mich über jedes Feedback, jede Kritik oder Ideen für Beiträge.

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