ME/CFS: Kein Platz für oberflächliche Gutachten - Patrick Beichl | Medizinrecht-Blog

ME/CFS: Kein Platz für oberflächliche Gutachten

Befunde vorgelegt, Beschwerden geschildert – und das Gutachten ignoriert das trotzdem. Was sich für viele Patientinnen und Patienten nach einer Sackgasse anfühlt, muss keine sein. Das OLG Wien hat klare Maßstäbe gesetzt, was ein Gutachten leisten muss.

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ME CFS Gutachten

Wenn das Gutachten die Erkrankung nicht ernst nimmt – was Betroffene wissen sollten

Eine recht aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (zu 9 Rs 100/25d) ist für ME/CFS-Betroffene wichtig. Sie ist aber auch darüber hinaus bemerkenswert: Das Gericht zeigt klar auf, welche Anforderungen an medizinische Sachverständigengutachten zu stellen sind.

Ein Verfahren um Rehageld

Im konkreten Fall ging es um eine Frau, der von der Pensionsversicherungsanstalt das Rehabilitationsgeld entzogen wurde. Sie leidet an ME/CFS – einer schweren neuroimmunologischen Erkrankung, bei der schon geringe körperliche oder geistige Belastung zu tagelangen oder wochenlangen Verschlechterungen führen kann. Weil es keine eindeutigen Laborwerte gibt, hängt die rechtliche Anerkennung oft stark vom Gutachten ab. Das Erstgericht wies ihre Klage ab.

Ob die Klägerin weiterhin Anspruch auf Rehabilitationsgeld hat, wurde vom OLG noch nicht endgültig entschieden. Klar ist aber: Die bisherige medizinische Beurteilung war dafür zu lückenhaft. Genau deshalb muss das Erstgericht den Fall nochmals prüfen.

Sachverständige müssen am aktuellen Stand der Wissenschaft arbeiten

Das OLG kritisierte insbesondere, dass sich der Sachverständige nicht nachvollziehbar genug mit den vorgelegten Befunden und fachlichen Stellungnahmen auseinandergesetzt hatte. So hält das OLG etwa sinngemäß fest, dass nicht nachvollziehbar sei, warum der Sachverständige bei seiner Beurteilung von einer interdisziplinären wissenschaftlichen Stellungnahme abweicht.

Das ist ein wichtiger Punkt. Ein Gutachten darf sich nicht darauf beschränken, ein Ergebnis zu behaupten. Es muss erklären, warum bestimmte Befunde überzeugen oder nicht überzeugen. Es muss Widersprüche aufgreifen. Und es muss nachvollziehbar darlegen, weshalb von fachlichen Stellungnahmen oder aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen abgewichen wird.

Gerade bei Erkrankungen wie ME/CFS ist das entscheidend. Das OLG erwähnt in diesem Zusammenhang unter anderem PEM, POTS, Laktat, Allergie und die Abgrenzung zu anderen möglichen Diagnosen. All das muss medizinisch sauber aufgearbeitet werden.

Bedeutung auch für Arzthaftungsprozesse

Auch wenn die Entscheidung aus dem Sozialrecht stammt, reicht ihre Bedeutung meines Erachtens weiter. Die vom OLG angesprochenen Grundsätze müssen überall dort gelten, wo Gerichte über medizinische Fragen entscheiden – also ganz besonders in Arzthaftungsprozessen. Auch dort hängt der Ausgang eines Verfahrens häufig maßgeblich vom Sachverständigengutachten ab.

Gerade deshalb muss ein Gutachten mehr leisten als eine knappe Einschätzung. Es muss sich mit dem konkreten Behandlungsverlauf, den Befunden, den Einwendungen der Parteien und vor allem auch mit dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft auseinandersetzen. Ein Sachverständiger darf zentrale Argumente nicht übergehen. Er darf aktuelle fachliche Stellungnahmen, wie ein Privatgutachten, nicht kommentarlos beiseiteschieben. Und er muss erklären, weshalb er zu seinem Ergebnis kommt.

Warum das für Patientinnen und Patienten wichtig ist

Für Betroffene bedeutet das: Ein gerichtliches Gutachten ist nicht unangreifbar. Wenn wesentliche Befunde fehlen, wenn Beschwerden nicht ausreichend berücksichtigt werden oder wenn sich der Sachverständige mit zentralen Einwendungen nicht auseinandersetzt, muss das im Verfahren aufgezeigt werden.

Das gilt bei ME/CFS. Es gilt aber genauso bei vermuteten Behandlungsfehlern, verzögerten Diagnosen, Operationskomplikationen oder Aufklärungsfragen.

Fazit

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien ist ein wichtiges Signal: Medizinische Gutachten müssen sorgfältig, nachvollziehbar und am aktuellen Stand der Wissenschaft orientiert sein. Gerichte dürfen sich nicht mit Gutachten begnügen, die entscheidende Fragen offenlassen. Und Betroffene müssen solche Gutachten nicht einfach hinnehmen.

Patrick Beichl


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