Grundsätzlich genießen Ärzte in der Bevölkerung völlig zu Recht höchstes Ansehen. Es ist faszinierend, wozu die Medizin und ihre Ärzte fähig sind. Mit Ärzten und Krankenhäusern kommt früher oder später jeder einmal in Kontakt. Wir alle sind froh, dass uns Ärzte helfen, wenn wir gesundheitlich angeschlagen sind. Doch was passiert, wenn medizinische Behandlungen nicht den erwarteten Standard erfüllen? Hier setzt das Medizinrecht an und gibt Patient:innen die Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen.
Wir alle haben bereits unsere Erfahrungen mit Medizin, Ärzten und Spitälern gemacht. Gleichzeitig ist jeder von uns schon einmal als Käufer, Verkäufer, Mieter und/oder Vermieter aufgetreten. Einige haben vielleicht schon einmal etwas geerbt, sind verheiratet (oder geschieden), waren in einen Verkehrsunfall verwickelt, wurden auf der Skipiste zusammengefahren oder sind mit dem Zug (nach Erwerb eines Fahrscheins) von A nach B gefahren. Unter Umständen musste man irgendwann einmal eine Aussage als Zeuge ablegen oder man interessiert sich einfach für einige der vielen Zeitungsberichte, in denen aus dem Gerichtssaal berichtet wird.
Das Recht tangiert uns also ebenfalls. Und zwar täglich. Auch wenn man es vielleicht schafft, Rechtsanwälten für immer oder zumindest eine Zeit lang aus dem Weg zu gehen. Kurzum: Mit Recht und Medizin hat jeder zu tun. Andauernd. Ob wir wollen oder nicht. Und gerade die Kombination aus Recht und Medizin stößt bei vielen Menschen auf Interesse. Daran werde ich in vielen Gesprächen mit Mitmenschen jedes Mal aufs Neue erinnert.
Erzähle ich von meinem Beruf, für geschädigte Patienten Schadenersatzansprüche gegen Ärzte und Krankenhäuser aufgrund von Fehlbehandlungen durchzusetzen, merke ich außerdem, dass es die Wenigsten kalt lässt. Es sind im Wesentlichen zwei doch sehr gegensätzliche Reaktionen, die mir entgegengebracht werden.
- „Gegen Ärzte und Spitäler vorgehen? Das kannst du doch nicht machen!“
- „Gegen Ärzte und Spitäler vorgehen? So jemanden hätte ich/mein Vater/meine Schwester/mein Opa/eine Freundin damals auch gebraucht.“
Dieses breite und stets steigende Interesse anderer Menschen ist ein wesentlicher Grund, warum ich mich entschlossen habe, diesen Blog zu starten.
Tiefes eigenes Interesse fĂĽr Medizinrecht
Täglich bin ich damit befasst, Behandlungsunterlagen oder medizinische Gutachten zu studieren. Ich verfasse Klagen oder sonstige Schriftsätze, wofür ich viel Zeit an Lese- und Recherchearbeit investiere. Viele Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs befassen sich mit dem Thema Arzthaftung im weiteren Sinne, es gibt einiges (und immer mehr!) an Literatur zu diesem sehr breit gefächerten Thema.
In meiner Bibliothek finden sich insbesondere Werke von deutschen Autoren (Berufskollegen, Richtern oder auch Medizinern). Der Blick nach Deutschland lohnt sich deshalb, weil sich die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs in Wien sehr oft an der höchstgerichtlichen Rechtsprechung in Deutschland orientiert.

Bei der Bearbeitung meiner Akten finde ich im Zuge von Recherchearbeiten sehr häufig Entscheidungen oder Berichte, die sich der Geschichte meiner Mandanten zumindest in Teilen ähneln. Die (medizinischen oder juristischen) Schlüsse, die ich in der Literatur aufgearbeitet finde, kann ich immer wieder für die Argumentation in meinen Fällen benötigen.
Je tiefer ich mich mit dem Rechtsgebiet des Medizinrechts befasse, desto spannender wird es. Und es gibt sehr Vieles, ĂĽber das es sich zu berichten lohnt.
“Wer sich Ziele setzt, geht am Zufall vorbei.”
(Stefan Zweig)
Was am Ende bei diesem Blog rauskommen wird, weiß ich noch gar nicht so genau. Ich kann mir aber vorstellen, dass ich in meinen Beiträgen:
- ĂĽber (un-)vermeidbare Komplikationen spreche,
- meine Sicht der Dinge darlege,
- Behandlungsfehler aufzeige,
- Probleme beim Namen nenne und versuche, Lösungswege zu skizzieren,
- oberstgerichtliche Entscheidungen wiedergebe oder kommentiere,
- einschlägige Literatur vorstelle,
- über ärztlicher Fehlerkultur informiere oder auch
- einfach ĂĽber meine beruflichen Erfahrungen an Gerichten quer durch Ă–sterreich berichte.
Im besten Fall wird aus dem Blog mit der Zeit eine Art Nachschlagewerk, das Interessierten oder Betroffenen als zusätzliche Informationsquelle oder wenigstens als Denkanstoß dient.
Ich bin guter Dinge, dass Sie hier auch Antworten auf einige Ihrer Fragen finden. Stets mit dem Ziel im Sinne, das Patientenwohl zu stärken und die Rechte der Patienten zu schützen. Ein weiter Weg, klar. Aber jede Reise beginnt bekanntermaßen mit dem ersten Schritt.

Dann fehlt ja eigentlich nur noch die Umsetzung. Und weil machen wie wollen ist, nur krasser, leg ich jetzt einfach mal los.
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Sprachform angeführt sind, beziehen sie sich immer auf alle Personen jeden Geschlechts in völlig gleicher Weise. Diese verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und soll der sprachlichen Vereinfachung dienen. Die von mir gewählten Formulierungen implizieren keinerlei Wertung.
Patrick Beichl
Sie haben Fragen rund um das Thema Medizinrecht? Oder sind selbst von einem Behandlungsfehler betroffen? Gerne können Sie mich völlig unverbindlich kontaktieren.