Schnittstellen im Gesundheitswesen
Behandlungsfehler passieren nicht nur etwa während einer Operation oder durch unterlassene Maßnahmen zur Diagnosesicherung, sondern auch an einer ganz anderen Stelle: Und zwar dort, wo Informationen von einem Arzt zu einem anderen Arzt weitergegeben werden sollten. Gerade diese Schnittstellen sind besonders fehleranfällig – und Patienten spüren die Folgen am schmerzhaftesten.
Immer dann, wenn in einem Krankenhaus mehrere Ärzte aus unterschiedlichen Fachabteilungen oder auch niedergelassene Ärzte und Abteilungen eines Spitals in die Gesamtbehandlung eines Patienten involviert sind, ist gegenseitige Abstimmung und kommunikative Sorgfalt essentiell, um einen lückenlosen Behandlungsablauf zu garantieren.
Unzureichende Abstimmung
Bei einem meiner Mandanten stand eine neurochirurgische Operation an. Ein vor der Operation durchgeführtes Augen-Konsil ergab die Notwendigkeit, den Patienten rasch nach der Operation augenfachärztlich abzuklären. Leider funktionierte die Kommunikation zwischen den beteiligten Abteilungen nicht, sodass die Kontrolluntersuchung der Augen nur mit massiver Verzögerung durchgeführt wurde. Die praktisch vollständige Erblindung an einem Auge ist das Ergebnis dieses mangelhaften Informationsaustausches.
In einem anderen Fall forderte der niedergelassene Frauenarzt meiner Mandantin bei der radiologischen Abteilung einer Krankenanstalt drei unterschiedliche bildgebende Untersuchungen der Brust an. Es wurden zwar alle drei Bildgebungen durchgeführt; allerdings erreichte nur einer der drei Untersuchungsbefunde den Frauenarzt. Dieser Befund war nicht pathologisch. Die zwei anderen Befunde, die die radiologische Abteilung aufgrund interner Organisationsmängel nicht verlassen haben, hätten aufgrund ihrer Pathologie zeitnah weitere Untersuchungen erfordert. Auch dem Frauenarzt ist es nicht aufgefallen, dass ihm nur ein Befund zur Verfügung gestellt wurde, obwohl er ausdrücklich drei unterschiedliche bildgebende Verfahren anforderte. Eine Krebserkrankung konnte sodann nur verspätet diagnostiziert und behandelt werden.

Informationsfluss entscheidend
Sobald Ärzte aus unterschiedlichen Fachabteilungen in die Gesamtbehandlung eines Patienten involviert sind oder eine Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und einer Krankenanstalt besteht, droht die Gefahr eines Informationsverlustes. Erfahrungsgemäß kann es auch bei der Entlassung aus der stationären Observanz zu Problemen kommen: Nicht selten stelle ich fest, dass Entlassungsbriefe unvollständig sind. Dies kann dazu führen, dass wichtige Anweisungen oder Nachkontrollen nicht oder nur unklar kommuniziert werden.
Bei derartigen Fallkonstellationen kann das Problem nicht unbedingt nur bei einer einzelnen Person festgemacht werden. Vielmehr liegt der Fehler in der Organisation oder im System. Für den Patienten macht das freilich keinen Unterschied: Er trägt die gesundheitlichen Folgen. Es leuchtet ein, dass das Zusammenwirken von verschiedenen medizinischen Abteilungen bei der Behandlung eines Patienten im Hinblick auf die hohe Spezialisierung notwendig ist. Jede Disziplin hat ihr Fachwissen – umso entscheidender ist eine ausreichende Koordination und ein gründlicher Informationsaustausch. Fehlt ein Befund, wird eine Diagnose übersehen oder eine Therapie nicht rechtzeitig eingeleitet, kann das dramatische Folgen haben.
Fazit
Fehler passieren nicht nur im Operationssaal. Oft sind es gerade die – auf den ersten Blick vielleicht – unscheinbaren Lücken in der Kommunikation, die mitunter gravierende Folgen haben. Für die Rechtsprechung ist aber klar: Krankenhäuser und Ärzte sind verpflichtet, für einen funktionierenden Informationsfluss zu sorgen. Das gilt insbesondere für arbeitsteilige Behandlungen. Bei der Prüfung von medizinischen Unterlagen sollte stets auch an allfällige organisatorische Missstände oder an mögliche Defizite bei der Arbeitsteilung gedacht werden. Es lassen sich immer wieder haftungsrechtlich relevante Versäumnisse nachweisen.
Patrick Beichl
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