Kostenfalle Zivilprozesse - Wichtig: Versicherungsschutz!

Wichtig: Versicherungsschutz! Zivilprozesse können sehr teuer werden

Ein verlorener Zivilprozess kann schnell teuer werden – denn wer unterliegt, muss in der Regel sämtliche Verfahrenskosten selbst tragen. Dazu gehören nicht nur Gerichtsgebühren, sondern auch Anwalts- und Sachverständigenkosten.

Verfasst von:

Versicherungsschutz - Rechtschutzversicherung - Patrick Beichl

Als Grundregel gilt: Wer einen Zivilprozess verliert, hat die gesamten Verfahrenskosten zu bezahlen. Die Verfahrenskosten setzen sich in Arzthaftungsprozessen im Wesentlichen aus den gerichtlichen Pauschalgebühren, den (meist sehr beträchtlichen) Sachverständigengebühren, allfälliger Zeugengebühren und den Kosten der involvierten Rechtsanwälte zusammen. Ohne den richtigen Versicherungsschutz können diese Kosten schnell zur finanziellen Belastung werden. All diese Kosten sind bei einem Prozessverlust zu tragen. Die Gerichtsgebühren und das Honorar der Anwälte hängen unmittelbar vom Streitwert des Verfahrens ab. Je größer der Schaden des Patienten ist, desto höher sind in aller Regel die Schadenersatzansprüche – und desto höher die Streitsumme. Ohne einen passenden Versicherungsschutz kann ein Zivilprozess daher schnell sehr teuer werden.

Meines Erachtens kann nicht seriös vorhergesagt werden, wie viel ein Verfahren am Ende kosten wird. Das hängt letztlich von mehreren Faktoren ab, die nicht beeinflussbar sind. Müsste ich eine Schätzung abgeben, würde ich sagen, dass sich die Verfahrenskosten im Schnitt auf EUR 20.000,00 bis EUR 50.000,00 belaufen. Wesentlich höhere Verfahrenskosten sind aber auch keine Seltenheit.

Rechtschutzversicherung schützt

Falls es wirklich so weit kommt und man geht in einem Arzthaftungsprozess als Verlierer aus dem Gerichtssaal, würde eine bestehende Rechtsschutzversicherung all diese Verfahrenskosten bezahlen. Alle gängigen Versicherer bieten Rechtsschutzversicherungsverträge an, zudem gibt es Versicherungen, die ausschließlich Rechtsschutzversicherungen anbieten.

In der Rechtsschutzversicherung besteht freie Anwaltswahl. Das bedeutet, dass ein Versicherungsnehmer sich mit den von den Versicherern vorgeschlagenen Rechtsanwälten nicht zufriedengeben muss, sondern sind Versicherungsnehmer berechtigt, sich ihren eigenen Rechtsanwalt auszusuchen. Zwingend notwendig ist, dass der richtige Baustein mitversichert wurde. Es ist beispielsweise nicht ausreichend, wenn ein reiner Kfz-Rechtsschutzversicherungsvertrag oder ein Beratungsrechtsschutz besteht. Unter Umständen bietet Ihre Versicherung sogar eine Zusatzdeckung für Patienten an. Wäre das der Fall, so sind unter Umständen auch die Kosten für ein Gutachten im außergerichtlichen Stadium gedeckt. Lassen Sie sich in diesem Zusammenhang von Ihrem Versicherungsbetreuer umfassend beraten.

Entscheidend ist, dass der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles bereits bestanden hat. Versicherungsfall ist meist die fehlerhafte Behandlung. Rückwirkend kann ein Versicherungsschutz nicht herbeigeführt werden. Zu beachten sind unter Umständen auch allfällige Wartefristen. Sehr oft habe ich mit Selbstbehalten im Rahmen der Rechtsschutzversicherungen zu tun, wobei ich das durchaus für gefährlich halte. Selbstbehalte von pauschal EUR 200,00 oder EUR 300,00 sind in diesem Zusammenhang nicht das Problem. Problematisch sind viel mehr Selbstbehalte von 5, 10 oder 20% der gesamten Verfahrenskosten. Belaufen sich die Verfahrenskosten auf EUR 50.000,00, so ist der vom Versicherten zu bezahlende Teil der Gesamtkosten doch sehr stattlich. Nach meiner Information sind Versicherungsverträge ohne Selbstbehalte nicht viel teurer, als Rechtsschutzversicherungsverträge mit Selbstbehalten. Es lohnt sich, darüber mit Ihrem Versicherungsbetreuer sprechen.

Essentiell ist außerdem eine ausreichende Versicherungssumme. Ich habe schon erlebt, dass Versicherungssummen nicht ausreichend waren. Das ist meist dann der Fall, wenn es sich um ältere Versicherungsverträge handelt, die – warum auch immer – über die Jahre hinsichtlich der Versicherungssumme nicht adaptiert wurden. Das ist dann im Einzelfall extrem ärgerlich. Stellen Sie bitte weiters sicher, dass alle Familienmitglieder unter den Versicherungsschutz fallen. Beachten Sie weiters, dass Ihre Kinder früher oder später einen eigenen Versicherungsvertrag benötigen.

Versicherungsschutz prüfen: Sind Sie für Zivilprozesse wirklich abgesichert?

Es lohnt sich auf alle Fälle, sich auch dann mit dem Versicherungsbetreuer in Verbindung zu setzen, wenn bereits ein Versicherungsvertrag besteht (oder vermutet wird). Es kommt vor, dass Versicherte nicht (genau) wissen, welche Versicherungen bestehen, welche Bausteine möglicherweise versichert sind, welche Versicherungssumme vereinbart ist oder wer wirklich Versicherungsschutz genießt. Ein Vergleich der unterschiedlichen Versicherungsbedingungen schadet übrigens auch nicht.

Nach meiner täglichen Erfahrung sind Rechtsschutzversicherungen eine durchaus sinnvolle Investition. Für meine Mandanten übernehme ich die Deckungsanfragen an Versicherer (wie auch die übrige Korrespondenz mit der jeweiligen Rechtsschutzversicherung) übrigens sehr gerne. Nicht immer, aber meistens ist die Zusammenarbeit mit Rechtsschutzversicherungen für mich als Rechtsanwalt unkompliziert. Unter dem Strich kann ich Ihnen eine Rechtsschutzversicherung nur empfehlen!

Patrick Beichl


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