Wie lange kann ich Ansprüche nach einem Behandlungsfehler geltend machen? - Patrick Beichl | Medizinrecht-Blog

Wie lange kann ich Ansprüche nach einem Behandlungsfehler geltend machen?

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Verjährungsfrist

Die Frage der Verjährung ist für Patienten von besonderem Interesse. Denn selbst dann, wenn ein ärztliches Fehlverhalten vorliegt, können mögliche Ansprüche verlorengehen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden.

Die Grundregel ist klar

Schadenersatzansprüche des Patienten aus ärztlichen Behandlungsfehlern unterliegen einer 3-jährigen Verjährungsfrist. Allerdings ist die Frage, ab welchem Zeitpunkt diese Frist zu laufen beginnt, meist nicht ganz einfach zu beantworten. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Prinzipiell gilt, dass der Geschädigte Kenntnis von Schaden und Schädiger haben muss. Außerdem muss der Ursachenzusammenhangs zwischen dem schädigenden Verhalten und dem eingetretenen Schaden fassbar sein.

Mit anderen Worten

Kommt jemand durch einen ärztlichen Kunstfehler zu schaden, beginnt die Verjährungsfrist nicht, solange nicht klar ist, dass es sich überhaupt um einen Kunstfehler handelt. Und zwar selbst dann, wenn der Schaden und die Person des Schädigers bekannt sind. Es geht dabei aber nicht nur um die Frage, ob der Geschädigte über diese Umstände tatsächlich Bescheid wusste, sondern auch darum, ab wann der Geschädigte bei angemessener Erkundigung diese Gegebenheiten erkennen hätte können. Salopp ausgedrückt darf der Geschädigte nicht einfach passiv darauf warten, bis ihm irgendwelche Informationen in den Schoß fallen, sondern erwartet die Rechtsprechung von ihm, dass er bestimmte Informationen einholt oder dies wenigstens versucht.

Ob Ansprüche verjährt sind oder nicht, hängt von vielen Faktoren und mitunter auch von Kleinigkeiten ab. Grundsätzlich gilt zwar, dass die Rechtsprechung bei Verjährungsfragen eher patientenfreundlich ist. Außerdem können mehrere Szenarien eintreten, die eine bereits zu laufen begonnene Verjährung unterbricht oder hemmt. Dennoch arbeitet die Zeit oft gegen Patienten. Wer zu lange wartet, riskiert, dass die Ansprüche verjährt sind.

Mein Tipp: Wer den Verdacht auf einen Behandlungsfehler hat, sollte nicht unnötig zögern, sondern rasch handeln. Je früher man ins Tun kommt, desto größer sind die Chancen, dass die Ansprüche durchgesetzt werden können und nicht schon an der formalen Verjährungs-Hürde scheitern.

Patrick Beichl


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